Die EU-Datenschutz-Grundverordnung in der anwaltlichen Beratungspraxis / Libristo.pl
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung in der anwaltlichen Beratungspraxis

Kod: 02913223

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung in der anwaltlichen Beratungspraxis

Autor Robert Kazemi

Nach vier Jahren intensiven Ringens um ein einheitliches und für jeden Mitgliedstaat verbindliches Datenschutzniveau in Europa, haben sich die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, der EU-Kommission und des Ministerrates ... więcej


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Opis

Nach vier Jahren intensiven Ringens um ein einheitliches und für jeden Mitgliedstaat verbindliches Datenschutzniveau in Europa, haben sich die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, der EU-Kommission und des Ministerrates am 15.12.2015 über den genauen Wortlaut der EU-Datenschutz-Grundverordnung geeinigt. Am 17.12.2015 berichtet der Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments für die Datenschutzverordnung, Jan Philipp Alberecht, dass auch "eine überwältigende Mehrheit der Abgeordneten im Innen- und Justizausschuss des Europäischen Parlaments [...] der am Dienstag (15. Dezember) gefundenen Einigung über die Datenschutzreform" zugestimmt habe. Nachdem der abschließende Entwurf bereits am 15.12.2015 an die ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten übermittelt wurde, ist fast sicher, dass die EU-Datenschutzverordnung im Frühjahr 2016 durch den Ministerrat und das Plenum des Europäischen formal beschlossen und zum 1.1.2018 in Kraft treten wird. Anders als bislang setzt die EU in Sachen Datenschutz nicht mehr auf das Richtlinien-Konzept, dessen Umsetzung in den vergangenen Jahren - trotz aller Harmonisierungsbestrebungen - kein einheitliches Datenschutzniveau innerhalb der EU herzustellen vermochte. Vielmehr hatten sich "Datenschutzinseln" etabliert, die große und mittlere Unternehmen - insbesondere solche des Online-Marktes - zum Forum-Shopping einluden; insbesondere Irland galt dabei als Mittel der Wahl und geriet für seine im EU-Vergleich schwachen Datenschutzvorschriften immer wieder in die Kritik. Erst im Mai 2015 hatte sich beispielsweise Twitter dazu entschlossen, sein Angebot für Nutzer außerhalb der USA den Datenschutz-Standards Irlands zu unterwerfen und die Twitter International Company in Dublin gegründet. Google, Facebook, Microsoft & Co. waren da bereits auf der Insel etabliert. Mit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung dürfte das Forum-Shopping indes ein Ende finden, denn die EU-Datenschutzgrundverordnung gilt - ohne dass es einer Umsetzung ins nationale Recht bedarf - unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und setzt dem bestehenden Flickenteppich von Datenschutzvorschriften innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums ein Ende. Die EU-Datenschutzgrundverordnung gilt ausnahmslos für alle Unternehmen, auch solche mit Sitz außerhalb Europas, wenn sie Waren und Dienstleistungen in der EU anbieten und ihre Tätigkeit auf die EU ausrichten. Auch die Auftragsdatenverarbeitung wird unabhängig vom Sitz des Verarbeiters der EU-Datenschutzverordnung direkt unterfallen. Der insgesamt über 200 Seiten starke Verordnungstext stellt sich damit als große Herausforderung für jedes Unternehmen dar, das in Europa aktiv ist und hier personenbezogene Daten verarbeitet. Jedes Unternehmen, sollte daher bereits jetzt und frühzeitig damit beginnen, sich auf die neuen Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung einzustellen und seine Datenbestände und Datenverarbeitungsprozesse nach den Vorgaben der Verordnung zu analysieren. Denn bei Verstößen gegen die Verordnung drohen hohe Bußgelder, die weit über die hinausgehen, die bislang in Europa und vor allem in der Bundesrepublik galten. So drohen zukünftig je nach Art des Verstoßes Bußgelder von 10 Mio. Euro oder 2 Prozent, bzw. 20 Mio. Euro oder 4 Prozent des Jahresumsatzes, wobei der jeweils höhere Wert gilt (Artikel 79 des Entwurfs). Dabei ist in Punkto Jahresumsatz auf den des gesamten (weltweiten) Konzerns und nicht etwa nur auf den in Europa erwirtschafteten Umsatz abzustellen. Bedenkt man, dass sich beispielsweise der Umsatz des sozialen Netzwerks Facebook bereits im Jahr 2013 auf über 7 Milliarden US-Dollar belief, sind hier Bußgelder bis zu 280.000.000 US-Dollar möglich. Allein hierdurch dürfte sich der Datenschutz vom "zahnlosen Tiger" zur ernsthaften Herausforderung entwickeln...

Szczegóły książki

Kategoria Książki po niemiecku Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft Recht Handels-, Wirtschaftsrecht

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