Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in der EU / Libristo.pl
Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in der EU

Kod: 01684637

Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in der EU

Autor Angelika Isecke

Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (Fernstudieninstitut ), Veranstaltung: Europäisches Verwaltungsmanag ... więcej

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Opis

Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (Fernstudieninstitut ), Veranstaltung: Europäisches Verwaltungsmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 13.12.2006 ist die UN-BRK von der Generalversammlung der UN verabschiedet worden. Die Gültigkeit für die BRD erhielt die BRK im März 2009. Auch die EU unterzeichnete und ratifizierte mit der BRK Ende 2010 zum ersten Mal ein völkerrechtliches Abkommen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich damit, u.a. gemäß Art. 24 Abs. 1 BRK das Recht auf Bildung auch für Menschen mit Behinderungen anzuerkennen. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen , Art. 24 Abs.1 S. 2 BRK. Die inklusive Beschulung an allgemeinen Schulen soll damit in Zukunft zur Regel und die Beschulung an Förderschulen zur Ausnahme werden.Die Arbeit stellt zunächst die rechtlichen Gegebenheiten der BRK sowie ihr Verhältnis zur deutschen Rechtsordnung dar und welche Konsequenzen sich aus ihrer Ratifizierung ergeben. Dies ist von zentraler Bedeutung, da Bildung nach dem GG in den Kompetenzbereich der Bundesländer fällt. Tatsächlich trägt die BRD aber als Gesamtstaat die Verantwortung, der Verpflichtung nachzukommen. Die rechtlichen Darstellung wird auch die Rolle der EU beleuchten und die rechtliche Möglichkeit und Bedeutung der Unterzeichnung klären. Anschließend wird der Umsetzungsstand von Art. 24 BRK in Italien und Finnland untersucht, da diese Länder den Aufbau inklusiver Bildungssysteme bereits in den 70er Jahren vorangetrieben haben. Dabei werden die für die Inklusion begünstigenden Faktoren herausgestellt. Vor diesem Hintergrund erfolgt dann die Darstellung und Bewertung des Entwicklungsstands in der BRD. Im Anschluss werden Empfehlungen für alle staatlichen Ebenen, auch für die EU zur Umsetzung von Art. 24 BRK in der BRD abgegeben. Die Ausarbeitung stellt heraus, dass die BRD, im EU-Vergleich nicht nur weit zurück liegt, sondern dass die Umsetzung wegen der föderalen Struktur auch recht uneinheitlich verläuft. Dies wird dadurch verstärkt, dass das Land im Vergleich zu anderen Staaten schlechte Voraussetzungen für die Umsetzungen des Art. 24 BRK hat. Die Bearbeitung des Themas erfolgt vor dem Hintergrund, dass sich für die BRD nun nicht mehr die Frage stellt, ob eine gemeinsame Beschulung sinnvoll ist, sondern wie sie aufgrund der völkerrechtlichen Verpflichtung verwirklicht werden kann. Prioritäten gelten daher der Entwicklung, erforderlicher Rahmenbedingungen auf allen staatlichen Ebenen, die den Aufbau eines inklusiven Schulsystems ermöglichen.

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