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Das von JOHANN JACOB SCHÜTZ (1640ż-1690) auf Grund der Vorlesungen seines Lehrers WOLFGANG ADAM LAUTERBACH (1618-1678) erstellte »Compendium juris: Brevissimis Verbis, Sed amplissimô sensu & allegationibus, universam ferč materiam Juris exhibens« erschien 1679 bei Cotta in Tübingen. Es folgten bis 1744 so viele weitere Auflagen, dass man das »Compendium« mit Fug und Recht als den juristischen Bestseller seiner Zeit bezeichnen kann. Die Breitenwirkung war sogar noch größer, als es sich an der bloßen Auflagenfolge ablesen lässt. Denn das Werk diente an zahlreichen Universitäten als Vorlesungsgrundlage. JUGLER resumierte das 1777 rückblickend wie folgt: »Man wird nicht leicht eine Deutsche Universität zu nennen wissen, auf welcher die Rechtslehrer keine Vorlesungen darüber angestellet hätten.« Komplettiert wurde diese Präsenz in der Lehre durch zahlreiche Bearbeitungen und Kommentierungen. Aus diesem Grunde hat man davon gesprochen, dass das »Compendium« geradezu zum Mittelpunkt einer eigenen Literatur geworden sei.