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Korruption ist in Österreich seit Jahren ein medial sehr präsentes Thema. Durch das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz (KorrStRÄG) 2012 wurde eine erhebliche Verschärfung der Anti-Korruptions-Bestimmungen vorgenommen. Ausgehend von interdisziplinären Ansätzen zum Thema Korruption werden die Eckpunkte des KorrStRÄG 2012 dargestellt und diese in Bezug zu den vorherigen Regelungen des StRÄG 2008 und des KorrStRÄG 2009 gesetzt. Die einzelnen Kapitel betreffen die Zuständigkeit der österreichischen Strafgerichtsbarkeit bei internationalen Sachverhalten, den Amtsträgerbegriff, die Bestechung und Bestechlichkeit, die Vorteilszuwendung und Vorteilsannahme, Vorbereitungshandlungen der Bestechung und Bestechlichkeit, die tätige Reue, die verbotene Intervention und die Bestechung und Geschenkannahme von Bediensteten und Beauftragten. Das Hauptaugenmerk liegt auf den Korruptionsbestimmungen für den öffentlichen Bereich. Zu jedem Kapitel wird im Anschluss eine kritische Würdigung mit Schwerpunkt auf dem KorrStRÄG 2012 durchgeführt und mögliche sinnvolle Änderungen andiskutiert.