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Die Beschäftigung mit dem Phänomen "Denunziation" hat innerhalb der Geschichtswissenschaft Konjunktur. Das historiographische Interesse richtete sich zunächst auf die Bedeutung von Denunziationen für das Funktionieren des nationalsozialistischen Unterdrückungsapparates. Zeitlich weiter zurückgreifende Arbeiten thematisierten in der Folgezeit die Ambivalenz der Denunziation, die Herrschern wie Beherrschten als Machtmittel diente. Die vorliegende Abhandlung greift diese Ansätze auf, geht jedoch einen anderen Weg. Nicht die Geschichte der "Denunziation" ist ihr Gegenstand, sondern die Entstehung und Ausgestaltung eines strafprozessualen Rechtsinstituts, der "denunciatio". Dargestellt wird der institutionelle Rahmen, innerhalb dessen verschiedene Formen der "Justiznutzung" erst möglich wurden. Der Beobachtungszeitraum erstreckt sich vom frühen 13. Jahrhundert bis zum Erlaß der Reichsstrafprozeßordnung im Jahre 1877. Das Rechtsinstitut der "denunciatio" erweist sich so als Schlüssel für ein neues Verständnis des frühneuzeitlichen Strafprozesses.
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