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Der Rechtserwerb zur Übertragung von Sportereignissen wirft vielfach wettbewerbsrechtliche Probleme im Hinblick auf den Kartellverbotstatbestand des Art. 101 AEUV auf. Der Autor untersucht die Vermarktung audiovisueller Rechte an der Fußballbundesliga. Er gelangt nach eingehender ökonomischer Analyse zu dem Ergebnis, dass es für die optimale Vermarktbarkeit des sportlichen Wettbewerbs einer Angleichung der Spielstärken der einzelnen Klubs bedarf. Dies wird derzeit mittels gebündelter medialer Rechtevergabe durch die Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) und anschließender Umverteilung der Erlöse erreicht. Der Verfasser untersucht diesen Status quo der sogenannten Zentralvermarktung auf seine wettbewerblichen und kartellrechtlichen Implikationen. Insbesondere setzt er sich detailliert mit der - im Ergebnis zu bejahenden - Frage nach einer Rechtfertigung des Vermarktungsmodells auseinander. Hierbei erfährt auch die "dringende Empfehlung" des Bundeskartellamts an die DFL vom Sommer 2008 ihre kritische Würdigung.