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Die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr hat im Jahr 2000 einen Entwurf für ein neues Bundesbeamtengesetz vorgelegt. Dieser Entwurf sieht eine grundlegende Veränderung der Struktur des Beamtenverhältnisses durch eine »Modernisierung« des Beamtenrechts mittels eines Übergangs zu einer vertragsrechtlichen Ausgestaltung vor. Die Abhandlung untersucht, inwieweit verfassungsrechtliche Einwände gegen die Realisierung eines derartigen Projekts bestehen. Legt man die Rechtsprechung des BverfG zu Art. 33 GG zugrunde, so erweisen sich die zentralen Elemente des neuBBG als verfassungswidrig. Der vorgeschlagene Übergang von einem Dienst- und Treueverhältnis zu einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis führt zu verfassungswidrigen synallagmatischen Strukturen der Beziehung Dienstherr-Beamter. Auch die Begründung des Beamtenverhältnisses durch Vertrag ist im Hinblick auf die vorgesehenen Vertragsinhalte unhaltbar. Der Vorschlag weitreichender kollektivrechtlicher Regelungen ist mit dem verfassungsrechtlich vorgegebenen Gesetzesvorbehalt im Beamtenrecht nicht zu vereinbaren. Die Untersuchung zeigt den Rahmen möglicher weiterer Reformprojekte gleicher Regelungstendenz auf.