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Der Verfasser ordnet die Hörfunk-Live-Berichterstattung aus Sportstadien in den zivil- und verfassungsrechtlichen Kontext der allgemeinen Sportberichterstattung ein. Er führt den Nachweis, dass die klassischen wettbewerblichen, deliktrechtlichen bzw. sachenrechtlichen Ansätze zur Begründung von Hörfunkrechten der Sportveranstalter aufgrund des besonderen Charakters der Audio-Reportagen sowie des eingeschränkten Schutzbereichs der Abwehrpositionen scheitern. Demgegenüber erarbeitet der Autor ein besonderes Gestattungsrecht des Sportveranstalters für die Radio-Live-Übertragung anhand eines neuen wettbewerbsrechtlichen Ansatzes unter dem Blickwinkel der unerlaubten aktuellen Informationsverwertung heraus und erbringt den Nachweis für die Existenz eines besonderen Immaterialgüterrechts. Im weiteren wird die verfassungskonforme Begrenzung der Hörfunkrechte im Sport, insbesondere durch die Rundfunkfreiheit des Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz untersucht. Darüber hinaus zeigt das Werk, dass die Hörfunkrechte der Sportveranstalter nicht nur artspezifisch durch verfassungsrechtliche Vorgaben in ihrer Reichweite begrenzt sind, sondern weitere kartellrechtliche Einschränkungen bei ihrer Einbringung in das Vermarktungssystem einer Sportliga erfahren.