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Das Problem der Gefahrtragung beim Kauf wurde in der europäischen Rechtsgeschichte immer wieder heftig diskutiert. Der Grund dafür war die eigenartige und berüchtigte Gefahrtragungsregel des antiken römischen Rechts: Periculum est emptoris. Der Käufer hatte ab Vertragsschluß die Gefahr der Kaufsache zu tragen. Im Zuge der Rezeption des römischen Rechts wurde periculum emptoris zu einem festen Bestandteil des europäischen ius commune. Auch wenn die römische Gefahrtragungsregel in den späteren nationalen Kodifikationen größtenteils verworfen wurde, hat sie doch die Begriffe und Strukturen des europäischen Kaufrechts insgesamt dauerhaft geprägt.Ziel der vorliegenden dogmengeschichtlichen Untersuchung ist es, diese gemeinsamen Wurzeln herauszuarbeiten. Die Darstellung beginnt mit dem klassischen römischen Recht und führt über das justinianische Recht zur mittelalterlichen Rechtswissenschaft. Die anschließende Behandlung des gemeinen Rechts beschränkt sich auf dessen niederländische Ausprägung. Dies hat zwei Gründe: Zum einen war das römisch-holländische Recht beispielhaft und führend im Europa des 17. und 18. Jahrhunderts. Zum anderen existiert es bis heute als unkodifiziertes gemeines Recht in Südafrika. Das moderne südafrikanische Recht wird in einem abschließenden Kapitel untersucht.
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