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Weder in Frankreich noch in Deutschland wurde bis Mitte der 1980er Jahre des20. Jahrhunderts hinein in Erwägung gezogen, Postdienstleistungen durch privateAnbieter im Wettbewerb erbringen zu lassen. Bis zur Privatisierung in den neunzigerJahren des 20. Jahrhunderts wurde das Postwesen daher als klassischer Teil derLeistungsverwaltung und der staatlichen Daseinsvorsorge angesehen. Dies ändertesich jedoch durch den Einfluss des europäischen Gemeinschaftsrechts. Es wurdefestgestellt, dass eine Privilegierung des Staatsmonopolunternehmens Bundespostim Wettbewerb zu anderen Anbietern von Postleistungen nur dann zu rechtfertigensei, falls sich ergeben würde, dass der Postuniversaldienst (Grundversorgung mitPostdienstleistungen) in einem Marktumfeld mit mehreren Anbietern nicht sichergestelltwerden könne. Es zeichnete sich somit ein Wandel der Gestalt derart ab,dass das zunächst zur Begründung von monopolistischen Staatsleistungen herangezogeneDaseinsvorsorgekonzept heute "nur" noch zur Rechtfertigung der staatlichenGewährleistung einer postalischen Grundversorgung in einem freien Markt"Verwendung" finden kann.Die vorliegende Arbeit befasst sich, in drei Teilen, mit den Grundlagen desPostuniversaldienstes, dessen Entwicklung aufgrund von europäischen Einflüssen sowiemit der Frage, welche Möglichkeiten dem Regulierer (der Bundesnetzagentur) durchden Gesetzgeber an die Hand gegeben wurden, um die Erfüllung der gesetzlichenVorgaben des Postgesetzes (PostG) und der Postuniversaldienstleistungsverordnung(PUDLV) durch die (Universaldienst-) Anbieter / Marktteilnehmer überprüfen zukönnen.