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Ausgelöst durch die Vermittlungsstatistik-Affäre erfolgte Anfang 2002 die vollständige Öffnung des Arbeitsvermittlungsmarktes für Private. Die Arbeit untersucht, inwieweit private Arbeitsvermittlung neben der staatlichen verfassungs- und europarechtlich zulässig und sinnvoll ist. Außerdem werden die durch die neue Gesetzesfassung aufgeworfenen Problemkreise analysiert. Dazu gehören insbesondere die Geltung des SGB III für Personalberater sowie die Anwendbarkeit der Vermittlungsgrundsätze auf private Arbeitsvermittler. Weiteres Augenmerk ist etwa auf die Frage gerichtet, ob es aktuell noch einen einheitlichen Vermittlungsbegriff im SGB III geben kann oder ob er neu gefasst werden muss. In diesem Zusammenhang werden auch die Bedeutung von § 1 Abs. 2 AÜG und seine Auswirkungen auf PSA untersucht. Es handelt sich um die erste umfassende Bearbeitung dieses aktuellen Themenkomplexes. Die Autorin ist seit 2001 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Forschungsinstitut für Deutsches und Europäisches Sozialrecht der Universität zu Köln und beschäftigt sich im Rahmen ihrer Tätigkeit intensiv mit Fragestellungen aus dem Bereich des Arbeitsförderungsrechts.
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