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Die in den Bereichen Kartellrecht, Immaterialgüterrecht und IT-Recht angesiedelte Arbeit befasst sich mit der kartellrechtlichen Zulässigkeit der Erweiterung von Personal Computer-Betriebssystemen um Trusted Computing-Funktionalitäten sowie der kartellrechtlichen Pflicht von Marktbeherrschern zur Weitergabe von Schnittstelleninformationen von Trusted Computing-Systemen. Dazu setzt sie sich mit den technischen, ökonomischen und immaterialgüterrechtlichen Rahmenbedingungen für Trusted Computing auseinander. Die wesentlichsten Ergebnisse sind, dass die Erweiterung eines PC-Betriebssystems um Trusted Computing-Funktionalitäten nur dann zulässig ist, wenn sie das letzte Mittel ist, den Sicherheitsproblemen im PC-Bereich Herr zu werden, und dass Marktbeherrscher zu einer weitgehenden Offenlegung von Schnittstelleninformationen von Trusted Computing-Systemen auch dann verpflichtet sind, wenn die Geheimhaltung das Auftreten eines neuen Erzeugnisses nicht verhindern würde.