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Studienarbeit aus dem Jahr 1997 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, einseitig bedruckt, Note: 2, Ruhr-Universität Bochum, 22 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Reichskammergericht stellte sich als das dauerhafteste Ergebnis der Reichsreform im 15. Jahrhundert dar und löste sich mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 nach fünfhundertjähriger Tätigkeit auf. Interessanter Weise wurde das Reichskammergericht von der Geschichtswissenschaft des 19. und 20. Jahrhunderts weitgehend vernachlässigt, ein Zustand der sich bis heute nicht grundlegend geändert hat, betrachtet man die Knappheit der Behandlung der Institution des Reichskammergerichts in einschlägigen Hand- und Lehrbüchern. Erst die sich wandelnde Einstellung zur Geschichte des alten Reiches in den letzten vierzig Jahren bewirkte ein stärkeres Interesse an der Geschichte Deutschlands der frühen Neuzeit. Dieser Beitrag versucht, nicht nur die geschichtlichen Zusammenhänge bis zur Errichtung des Gerichts sowie seine Arbeitsweise darzustellen, sondern auch die stark differierenden geschichtlichen Beurteilungen des Reichskammergerichts von Zeitgenossen und der Nachwelt zu analysieren und Gemeinsamkeiten mit modernen Verfassungsgerichten aufzuzeigen.
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