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Das Denkmalrecht fällt in die Kulturhoheit der Länder, die davon in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht haben Das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz wurde 2011 einer zwar nicht umfassenden, aber doch in manchen Positionen ... więcej
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Das Denkmalrecht fällt in die Kulturhoheit der Länder, die davon in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht haben Das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz wurde 2011 einer zwar nicht umfassenden, aber doch in manchen Positionen grundlegenden Änderung unterzogen. Die Novelle löste kritische Resonanz aus. Der Kommentar hat sich zwei Ziele gesetzt hat: Zum einen wird bei der Darstellung des Denkmalrechts bewusst über die niedersächsischen Grenzen hinausgegangen und neben der niedersächsischen auch die gesamte übrige Rechtsprechung zum Denkmalrecht und die Literatur zu den deutschen Denkmalschutzgesetzen einbezogen. Zum anderen bietet der Titel zusätzlich breitgefächerte Nachweise aus der Literatur und der Rechtsprechung. Mit dem Ansatz möchte der Kommentar die tägliche Arbeit der vielen mit denkmalrechtlichen Fragen befassten Denkmalschutz- und Kommunalbehörden erleichtern, aber auch Eigentümern, Anwälten und Gerichten einen schnellen Zugang zu den Entscheidungen ermöglichen. Die Autoren sind Andreas Kleine-Tebbe, Richter am Verwaltungsgericht Hannover und Dr. Dieter J. Martin, vorm. Direktionsmitglied des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege, Ltd. Akad. Direktor, Fachvertreter für Management und Recht der Denkmalpflege an der Universität Bamberg .
Kategoria Książki po niemiecku Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft Recht Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie
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