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Diplomarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: 1,0, Pädagogische Hochschule Freiburg im Breisgau (Institut für Soziologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Behindertenbeauftragte der Bundesregi ... więcej
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: 1,0, Pädagogische Hochschule Freiburg im Breisgau (Institut für Soziologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung ist der Auffassung, dass es spätestens seit demInkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen am 26. März 2009 inDeutschland eine echte Wahlmöglichkeit bezüglich der Beschulung behinderter Kinder und Jugendlicherfür Eltern und ihre behinderten Kinder geben muss. Denn nach Art. 24 der Konventionmüssen die Vertragsstaaten sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu eineminklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführendenSchulen haben. (vgl. Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, 2011)Kernargumentation des Diskurses ist, dass die Förderschule nicht zur Integration der von einerBehinderung betroffenen Subjekte beiträgt. Dies steht mit der wissenschaftlichen Forschung imEinklang, durch die nachgewiesen werden kann, dass in der Förderschule als Teil des Bildungssystemsdirekte und indirekte institutionelle Diskriminierung an der Schülerschaft verübt wird.(Gomolla/Radtke, 2002)Dabei wird die Selektion von Subjekten auf Förderschulen durch die Heilpädagogik dadurch legitimiert,dass diese eine eingeschränkte Autonomie aufweisen und davon abgeleitet eine natürlichbedingte negativ abweichende Lern- und Leistungsfähigkeit. Ein solches Menschenbild mit einementsprechendem biologisch begründeten Begabungs- und Intelligenzkonzept mit Höher- undMinderwertigkeitsvorstellungen, erlaubt eine Hierarchiebildung, die dem gesamten deutschen klassenspezifischen, monistisch dominierten Bildungssystem zugrunde liegt. Unter dieser Denkweisekönnen alle Subjekte über konstruierte Differenzen ihren Ort zugewiesen bekommen. (vgl.Solga, 2005a und Vester 2005, in: Pfahl, 2008, S.42f., sowie Prengel, 2006, S.171)Über die Differenzkategorie Körper hinaus wird über weitere konstruierte Differenzkategorien,mit denen Minderwertigkeitsvorstellungen verknüpft sind, selektiert. Dies trifft männliche Subjekte(Geschlecht), Subjekte mit einem Migrationshintergrund (Ethnie), Subjekte aus kinderreichen,armen und von Arbeitslosigkeit betroffenen Familien (Klasse). (vgl. Wocken, 2007, S.49 in:Demmer-Dieckmann/Textor, vgl. Thielen, 2011, Einleitung)[...]
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