Veranderung und Angleichung tarifvertraglich geregelter Arbeitsbedingungen nach Betriebsubergang / Libristo.pl
Veranderung und Angleichung tarifvertraglich geregelter Arbeitsbedingungen nach Betriebsubergang

Code: 02444563

Veranderung und Angleichung tarifvertraglich geregelter Arbeitsbedingungen nach Betriebsubergang

by Joachim Mayer

Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Juristische Fakultät 03), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:§Die Dissertation b ... more

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Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Juristische Fakultät 03), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:§Die Dissertation befaßt sich mit einem der praktisch wichtigsten Probleme, die sich nach einem Betriebsübergang für den Erwerber stellen: Der Frage, wie dieser Arbeitsbedingungen, die beim Veräußerer tarifvertraglich geregelt waren, verändern, insbesondere an die bei ihm geltenden angleichen kann.§So bestehen beim Veräußerer oft tarifliche Regelungen, deren Aufrechterhaltung für den Betriebserwerber wirtschaftlich nicht tragbar ist. Einer Betriebsfortführung wird dieser deshalb nur zustimmen, wenn er eine Senkung von Lohn- und sonstigen Arbeitskosten herbeiführen kann, die Möglichkeit der Flucht aus dem Veräußerertarifvertrag besteht. Auch eine abweichende betriebliche Situation beim Erwerber kann die Aufrechterhaltung zuvor vom Veräußerer noch geltender Arbeitsbedingungen hinsichtlich Arbeitszeit, Produktionsablauf usw. unzumutbar machen.§Führt etwa die Übertragung eines Betriebs oder Betriebsteils auf einen neuen Rechtsträger dazu, daß der Betrieb(steil) unter den Geltungsbereich eines ganz anderen Verbandstarifvertrags fällt, ist die Möglichkeit der Angleichung der Arbeitsbedingungen an das nunmehr einschlägige Tarifvertragsrecht schon aus Wettbewerbsgründen unabdingbare Voraussetzung der Übernahmebereitschaft des Erwerbers. Wird der übernommene Betrieb bzw. Betriebsteil in einen bereits bestehenden Betrieb eingegliedert, kann der Betriebsfrieden nur dann gewahrt bleiben, wenn die Arbeitsbedingungen von übernommenen Arbeitnehmern und Stammbelegschaft nicht auf Dauer auseinanderfallen.§Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:§ABKÜRZUNGSVERZEICHNISVII§EINLEITUNG1§TEIL 1: DIE FORTGELTUNG TARIFVERTRAGLICH GEREGELTER ARBEITS-BEDINGUNGEN NACH §613a ABS. 1 SATZ 2 BGB4§A.Die Fortgeltung tarifvertraglich geregelter Arbeitsbedingungen nach dembislang in Rechtsprechung und Literatur ganz herrschenden Verständnis4§I.Die rechtsdogmatische Konstruktion der Fortgeltung4§II.Die gegenständliche Reichweite der Fortgeltung5§B.Die Vereinbarkeit der Fortgeltung nach h.M. mit der Richtlinie 77/187/EWG11§I.Die Richtlinie 77/187/EWG und die Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung nationalen Rechts11§II.Die Auslegung der Richtlinie 77/187/EWG13§1.Vorgaben für die rechtstechnische Konstruktion der Aufrechterhaltung kollektiv-vertraglich vereinbarter Arbeitsbedingungen durch Art. 3 Abs. 314§2.Die in einem Kollektivvertrag vereinbarten Arbeitsbedingungen im Sinne des Art. 3 Abs. 317§III.Zusammenfassung29§C.Wege zur Verwirklichung eines richtlinienkonformen Rechtszustandes36§I.Die einer Transformation in die Individualarbeitsverhältnisse zugänglichen Rechte und Pflichten38§1.Inhaltsnormen38§2.Beendigungsnormen38§3.Abschlußnormen38§4.Normen über betriebliche Fragen40§5.Normen über betriebsverfassungsrechtliche Fragen54§6.Normen über gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien55§7.Schuldrechtlicher Teil58§8.Zwischenergebnis60§II.Partielle normative Fortgeltung der Rechte und Pflichten? - Die rechtsdogmatische Konstruktion der Fortgeltung61§1.Der Vorschlag von Zöllner61§2.Stellungnahme62§D.Ergebnis72§E.Exkurs: Die Anwendbarkeit des §613a Abs. 1 Satz 2 BGB bei Betriebs(teil)übergang unter Wechsel des tariflichen Geltungsbereichs73§I.Die in Rechtsprechung und Lehre vertretenen Ansichten74§II.Stellungnahme75§TEIL 2: DIE MÖGLICHKEITEN DER VERÄNDERUNG UND ANGLEICHUNG DER NACH §613a ABS. 1 SATZ 2 BGB FORTGELTENDEN ARBEITSBEDINGUNGEN79§A.Die Regelung der Rechte und Pflichten durch einen Tarifvertrag beim Erwerber, §613a Abs. 1 Satz 3 BGB79§I.Die in §613a Ab...

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