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Neue Vorschriften und Zuständigkeiten im Abfallrecht§Beförderer, Sammler, Händler und Makler von Abfällen müssen sich ihre Tätigkeit von den zuständigen Behörden genehmigen lassen. Oder diese den Behörden zumindest anzeigen. Und s ... więcej
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Neue Vorschriften und Zuständigkeiten im Abfallrecht§Beförderer, Sammler, Händler und Makler von Abfällen müssen sich ihre Tätigkeit von den zuständigen Behörden genehmigen lassen. Oder diese den Behörden zumindest anzeigen. Und sie müssen die nötige Fach- und Sachkunde des agierenden Personals nachweisen. §Diese Pflichten waren bisher in der Beförderungserlaubnisverordnung geregelt, die nun zum 1.6.2014 durch die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) abgelöst wird. §Nun sind auch Personenkreise von diesen Pflichten betroffen, die bisher davon ausgenommen waren.§Auch Abfallbeauftragte müssen sich mit den neuen Vorschriften auseinandersetzen: sie müssen überprüfen, ob die von ihnen beauftragten Firmen ihre Pflichten wahrnehmen und die notwendigen Verfahren einhalten.§Zeitgleich wird auch die Nachweisverordnung geändert. Händler und Makler finden darin geänderte und detaillierte Vorgaben für ihre Registerführung mit neuen Regelungen für gefährliche, nicht nachweispflichtige Abfälle.§Das Buch macht Sie mit der neuen Rechtslage vertraut und hilft Ihnen, rasch folgende Fragen für Ihren Verantwortungsbereich zu klären:§
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